AGB
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allgemeinegeschaeftsbedingungen01072008.pdf | [17 KB] |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 TransNight – der Overnight-Kurier!, Ralf Buchty, Hofenbornstr. 42, 52080 Aachen, befördert eilige Kuriersendungen. Die Transporte unterliegen den gesetzlichen Bedingungen des HGB (Frachtführer). Für Transporte innerhalb von Europa gelten die Bedingungen von CMR. Lufttransporte unterliegen den Bedingungen des Warschauer Abkommens. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn diese dem Auftraggeber schriftlich von TransNight bestätigt werden.
2 Gegenstand eines Frachtauftrages ist die Beförderung eines Gutes an die Empfängeradresse. Es wird nur auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers an eine genau bezeichnete Person abgeliefert. Wird diese Person nicht angetroffen, so ist TransNight bemüht, die Sendung richtig abzugeben. Hierdurch entstehende zusätzliche Bearbeitungszeiten werden gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Abgeliefert wird in der Regel an angetroffene Personen, die sich für die Annahme einer Sendung zuständig erklären. Wird die Annahme einer Sendung ausdrücklich verweigert, so wird TransNight weitere Weisungen vom Absender einholen. Die Kosten für eine Zweitzustellung bzw. den Rücktransport sind der gültigen Preisliste (Anfahrt) zu entnehmen. Die Beförderung von Personen, Gefahrgütern, Lebensmitteln, Bargeld und Wertgegenständen sowie Sendungen, die dem Postmonopol unterliegen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
3 Im Schadensfalle ist bei offensichtlichen Mängeln sofort eine Anzeige mit hinreichend deutlich gekennzeichnetem Schaden abzugeben (HGB §438). Bei nicht offensichtlichen Mängeln ist der Schaden innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Einhaltungen bestimmter Liefertermine sind nur verpflichtend, wenn sie vorher ausdrücklich vereinbart werden. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation bei der Auftragserteilung bzw. zusätzliche Instruktionen, die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, entbinden TransNight von jeder Lieferterminzusage. Lieferfristüberschreitungen sind innerhalb von 21 Tagen anzuzeigen.
4 Die Art des Transportmittels bestimmt TransNight. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel es gestatten.
5 Die Höhe der Fracht richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, falls es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt. Die Fracht ist bei Ablieferung des Gutes zu zahlen, soweit nicht bargeldlose Zahlung vereinbart ist. Rechnungen unter einem Nettobetrag von 25,- € erhalten einen Mindermengenzuschlag von 1,50 €. Sammelrechnungen werden generell sofort ab dem Überschreiten von 250,- € ausgestellt. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlt der Rechnungsempfänger auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann TransNight für jede folgende Mahnung eine Gebühr von 2,50 € sowie 4% Zinsen über dem Diskontsatz der Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt unberührt.
6 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Sendungen zwischen Abholung und Ablieferung innerhalb von Deutschland ist abweichend von HGB § 431 Abs. 1 unabhängig vom Gewicht einer Sendung auf einen Betrag von 25.000,- € beschränkt. Hingegen die Haftung für Verlust oder Beschädigung nach CMR und Warschauer Abkommen richtet sich ausschließlich nach dem Gewicht einer Sendung, falls deren Wert höher ist als die rechnerische, gewichtsabhängige Haftung. Haftung sowie Vermögensschäden gemäß CMR und Warschauer Abkommen sind auf 25.000,- € beschränkt. Transporte gemäß CMR und Warschauer Abkommen mit höheren Werten als der gewichtsabhängigen Haftung bzw. deren o.g. Begrenzung sowie innerdeutsche Transporte nach HGB mit höheren Werten als 25.000,- € werden von TransNight ausdrücklich abgelehnt. Bestehende oder von TransNight vermittelte bzw. eingedeckte Warentransportversicherungen ermöglichen einen Transport durch TransNight.
7 Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein sollten, so werden die anderen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Eine ungültige oder unwirksame Bestimmung ist so zu ersetzen, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
8 Die Transportaufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von TransNight. Für alle aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich der Gerichtsstand Aachen vereinbart.
Stand: 1. Februar 2005
Wichtige Hinweise zu unseren Haftungsbedingungen
Innerdeutscher Transport: grundsätzlich nach HGB §§ 407-452d.
TransNight haftet für innerdeutsche Transporte (außer mit Flugzeugen) abweichend von § 431 Absatz 1 und 2 unabhängig vom Gewicht der Sendung, bzw. mit dem Teilwert der Teilsendung, bis zu 25.000,- € für die gesamte Sendung.
HGB § 431 Haftungshöchstbetrag
(3) Die Haftung des Frachtführers wegen Überschreitung der Lieferfrist ist auf den dreifachen Betrag der Fracht (vereinbartes Beförderungsentgelt) begrenzt.
HGB §438 Schadensanzeige
(1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen
(2) Die Vermutung nach Absatz 1 gilt auch, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist.
(3) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach Ablieferung anzeigt.
(4) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
(5) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Ablieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber dem, der das Gut abliefert.

